Psychosoziale Beratung, Lebensberatung: Erstgespräch, Ablauf, Kosten

Informationen

Erstgespräch

Das Erstgespräch ist der erste Schritt auf Ihrem Weg zu mehr Lebensqualität und emotionalem Wohlbefinden. Nach einem kostenlosen Erstkontakt lade ich Sie ein, sich in einem vertrauensvollen Gespräch voll und ganz auf Ihre Bedürfnisse zu konzentrieren. Gemeinsam ergründen wir Ihre aktuelle Lebenssituation, identifizieren Herausforderungen und legen fest, welche Ziele Sie erreichen möchten. Dieser Moment der Klarheit und Orientierung ist der Beginn einer Reise, auf der Sie erste Erfolge spüren und erleben werden, wie positive Veränderungen in Ihrem Leben möglich werden.

Kosten

Kosten

Erstgespräch, Einzelberatung:          á 30 Minuten       €   40,00

Einzelberatung, Einzel-Coaching:     á 50 Minuten       €   70,00

Paarberatung, Familienberatung:     á 90 Minuten       € 140,00

Mediation für Paare:                         á 90 Minuten       € 140,00

Elternberatung:

Einzelgespräch:    50 Min./Paarberatung 90 Min.         € 70,00/€ 140,00

Mediation für Unternehmen/Wirtschaftsmediation:     auf Anfrage

Damit auch Personen mit geringem Einkommen mein Angebot nützen können, sind Sozialtarife auf Anfrage und nach Verfügbarkeit möglich.

Bei Bedarf kann die Beratung auch länger als 50 oder 90 Minuten dauern. Jede Verlängerung wird mit je angefangene ¼ Stunde á € 15,- abgerechnet. Bis zur nächsten ganzen Stunde, dann ist der oben angeführte Tarif gültig!

Sie sind nicht mobil? Kein Problem!

Ich komme auch gerne zu Ihnen, wenn sie keine Möglichkeit haben in die Praxis zu kommen. Die ersten 15 km sind kostenlos, danach wird ein Preis von € 0,42 pro km (von der Praxis zu Ihnen und retour) verrechnet.

Alle Preise sind in EUR exkl. Ust. Keine Kassen

 

Termine Vereinbaren

 

Absage von Terminen

Terminabsagen bzw. Verschiebungen sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Danach ist der Preis zur Gänze fällig.

Vertraulichkeit & Verschwiegenheit

Als Lebens- und Sozialberater unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht (§257 GewO) und diese gilt nicht nur für das gesprochene Wort sondern erstreckt sich auf den ganzen Beratungsraum und alle Hilfsmittel.